Ansprechpartner für Vermietungen
Michael Pape
Telefon 05259-8173
E-Mail:
Anmietung und Nutzung
Bestimmungen zur Anmietung und Nutzung der Räumlichkeiten im "Historischen Rathaus Dringenberg"
Das historische alte Rathaus der ehemals selbstständigen Stadt Dringenberg ist ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude.
Es wurde seitens der Stadt Bad Driburg mit denkmalpflegerischen Fördermitteln und mit Mitteln und erheblichen ehrenamtlichen Leistungen der "Initiative Historisches Rathaus Dringenberg e.V." restauriert. In ehrenamtlicher Tätigkeit hat die "Initiative" weiterhin die Pflege und Unterhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes vertraglich von der Stadt Bad Driburg übemommen.
Zum Unterhalt des Gebäudes werden der ehemalige Bürgersaal und der Ratskeller zur Anmietung und Nutzung für Veranstaltungen, wie Familienfeiem, Tagungen, Versammlungen, Sitzungen, Kaffeetafeln etc. angeboten.
Für den Benutzer gelten folgende Auflagen:
- Die Räumlichkeiten werden nach Absprache mit dem 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreter dem Benutzer übergeben und sind im gleichen sauberen Zustand zurückzugeben.
- Dem Benutzer wird eine schonende und pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Auflage gemacht.
- Besonders ist darauf zu achten, dass wegen der Wandheizung keine Nägel und dgl. in die Wände geschlagen oder Löcher gebohrt werden …
- Der Benutzer haftet für alle Schäden an den Räumlichkeiten und dem Inventar, die bei der Veranstaltung entstanden sind. Besondere Sorgfalt gilt bei den von Künstlem des Kulturvereins ausgestellten Bildem. Entstandene Schäden oder festgestellte Mängel sind dem 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreter unverzüglich zu melden.
- Das Rauchen im Gebäude ist nicht erwünscht.
- Musikalische Unterhaltung bei Feierlichkeiten ist nur in Zimmerlautstärke gestattet. Das Veranstaltungsende ist generell auf 22.00 Uhr festgelegt. Da das Gebäude inmitten eines Wohngebietes liegt, kann die laute Unterhaltung beim Rauchen im Freien und das nächtliche Schlagen von Autotüren etc. zu Beeinträchtigungen führen (bitte die öffentlichen Parkplätze benutzen).
- Angefallener Abfall ist vom Benutzer mitzunehmen.
- Der Benutzer ist nach Beendigung der Veranstaltung dafür verantwortlich, dass Kerzen gelöscht sind, Wasser, Licht und elektrische Geräte abgestellt werden und alle Fenster und Zugänge geschlossen sind.
Entgelt für die Nutzung der Räumlichkeiten
Pro Person Die Benutzung umfasst die jeweiligen Räume mit Flur und Toiletten einschließlich Mobiliar mit Kühlschränken, Geschirrspülmaschine und Kaffeemaschine
Bürgersaal
Vollnutzung pro Tag | 75,00 € |
Mitglieder der Initiative | 50,00 € |
Kostenpauschale | 25,00 € |
Teilnutzung (z.B. Kaffeetrinken etc.) |
40,00 € |
Mitglieder der Initiative | 40,00 € |
Kostenpauschale | 15,00 € |
Ratskeller
Vollnutzung pro Tag | 75,00 € |
Mitglieder der Initiative | 50,00 € |
Kostenpauschale | 25,00 € |
Teilnutzung (z.B. Kaffeetrinken etc.) |
40,00 € |
Mitglieder der Initiative | 30,00 € |
Kostenpauschale | 15,00 € |
Kulturelle Veranstaltungen nur Kostenpauschale (Vereinsversammlungen, Vorträge, Lesungen u.ä.) |
25,00 € |
Zusatzkosten
In der Zeit vom 15. Okt. bis 31. März erfolgt ein Heizkostenzuschlag zur Kostenpauschale von 35,00 €.
Benutzungsentgelt für Geschirr usw.
Kaffeegeschirr und Besteck inklusive Kaffeemaschinen und Geräte, sowie sämtliche Gläser für Sekt, Wein, Wasser, Bier, Schnaps pro Person 0,60 €.
Mit zusätzlichem Essgeschirr pro Person 1,00 €.
Bei Teilnutzung (nur Kaffeegeschirr) pro Person 0,30 €.
Bei abweichendem Benutzungsverhalten können andere Gebühren vereinbart werden.
Mit dem Nutzungsentgelt helfen Sie der Initiative, dieses wertvolle historische Gebäude zu erhalten.