Bestimmungen zur Anmietung und Nutzung der Räumlichkeiten im "Historischen Rathaus Dringenberg"

Das historische alte Rathaus der ehemals selbstständigen Stadt Dringenberg ist ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude.

Es wurde seitens der Stadt Bad Driburg mit denkmalpflegerischen Fördermitteln und mit Mitteln und erheblichen ehrenamtlichen Leistungen der "Initiative Historisches Rathaus Dringenberg e.V." restauriert. In ehrenamtlicher Tätigkeit hat die "Initiative" weiterhin die Pflege und Unterhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes vertraglich von der Stadt Bad Driburg übemommen.

Zum Unterhalt des Gebäudes werden der ehemalige Bürgersaal und der Ratskeller zur Anmietung und Nutzung für Veranstaltungen, wie Familienfeiem, Tagungen, Versammlungen, Sitzungen, Kaffeetafeln etc. angeboten.

Für den Benutzer gelten folgende Auflagen:

  1. Die Räumlichkeiten werden nach Absprache mit dem 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreter dem Benutzer übergeben und sind im gleichen sauberen Zustand zurückzugeben.
  2. Dem Benutzer wird eine schonende und pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Auflage gemacht.
  3. Besonders ist darauf zu achten, dass wegen der Wandheizung keine Nägel und dgl. in die Wände geschlagen oder Löcher gebohrt werden …
  4. Der Benutzer haftet für alle Schäden an den Räumlichkeiten und dem Inventar, die bei der Veranstaltung entstanden sind. Besondere Sorgfalt gilt bei den von Künstlem des Kulturvereins ausgestellten Bildem. Entstandene Schäden oder festgestellte Mängel sind dem 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreter unverzüglich zu melden.
  5. Das Rauchen im Gebäude ist nicht erwünscht.
  6. Musikalische Unterhaltung bei Feierlichkeiten ist nur in Zimmerlautstärke gestattet. Das Veranstaltungsende ist generell auf 22.00 Uhr festgelegt. Da das Gebäude inmitten eines Wohngebietes liegt, kann die laute Unterhaltung beim Rauchen im Freien und das nächtliche Schlagen von Autotüren etc. zu Beeinträchtigungen führen (bitte die öffentlichen Parkplätze benutzen).
  7. Angefallener Abfall ist vom Benutzer mitzunehmen.
  8. Der Benutzer ist nach Beendigung der Veranstaltung dafür verantwortlich, dass Kerzen gelöscht sind, Wasser, Licht und elektrische Geräte abgestellt werden und alle Fenster und Zugänge geschlossen sind.
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